Beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist am Standort Chemnitz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
im Fachbereich 4 – Soziales Entschädigungsrecht, Fachdienst 470 – Hilfe zur Pflege befristet in Teilzeit mit 35 Stunden/Woche, mindestens 30 Stunden/Woche zu besetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst befristet bis 31.05.2028 gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 7 TVöD - VKA.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Leistungen der Pflegekasse nach dem Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) sind auf gesetzlich festgelegte Beträge begrenzt und stellen nur eine Grundabsicherung dar. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und auch Einkommen oder Vermögen nicht vorhanden ist, können Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII gewährt werden.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die Fachdienstleiterin Frau Huschenbett unter Telefon 0371 577 490 zur Verfügung.