Die Stadtverwaltung Heusenstamm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst 1.3 Sicherheit und Ordnung
zwei Ordnungspolizeibeamtinnen / Ordnungspolizeibeamte (m/w/d)
Innovation braucht Sicherheit. Darum suchen wir Sie zur Verstärkung unserer Stadtpolizei!
- Bereit für eine Aufgabe mit Herz und Verstand?
- Sie arbeiten gerne im Freien?
- Es macht Ihnen Spaß mit Menschen ins Gespräch zu kommen?
Dann sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich jetzt und sorgen für die sichere Zukunft unserer Stadt! Die Stadtpolizei ist innerhalb der Stadt Heusenstamm einer der zentralen Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger rund um die Themen „Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung“ und daher eines der publikumsintensivsten Ämter. Das Sachgebiet der Stadtpolizei besteht gegenwärtig aus 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gehört dem Fachdienst 1.3 Sicherheit und Ordnung (u. a. Gewerbeamt, Bußgeldstelle, Gefahrenabwehr- und Straßenverkehrsbehörde) an.
Sie verfügen über:
- eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung
- zwingend erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss des Sonderlehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtin/Hilfspolizeibeamten (251 Stunden) beim Hessischen Verwaltungsschulverband gemäß § 99 HSOG
- Fahrerlaubnis Klasse B sowie gesundheitliche Eignung zum Führen eines Dienstfahrzeuges
Sie bringen insbesondere mit:
- Gesundheit, körperliche Fitness und die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Handeln
- sichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- physische und psychische Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zum Schichtdienst (Abend- und Wochenenddienste, Feiertage)
- ein hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz und die Fähigkeit einen empathischen Umgang mit Menschen zu pflegen
- sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Programmen sowie der Fachanwendungen (eKom 21, INGRADA, etc.)
Es handelt sich um eine Stelle mit einem hohen Grad an Außenwirkung im Bereich der Eingriffsverwaltung. Sie sollten daher über ein grundlegendes Verständnis für das Verwaltungshandeln verfügen und in der Lage sein, ordnungsrechtliche Maßnahmen unterschiedlichen Personengruppen zu vermitteln und Konflikte möglichst einvernehmlich zu lösen.