nach Absprache
max. 10 Monate
sofort
keine
Für den reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen und den Betrieb des Bürgerzentrums sind wir auf der Suche nach Menschen, die Lust an Veranstaltungen haben, zeitlich flexibel und verantwortungsvoll sind. Das Mindestalter für die Tätigkeit liegt bei 18 Jahren.
Die Anstellung erfolgt im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (max. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 3 Monate am Stück).