Die Stadt Essen sucht für den Fachbereich 67 -Grün und Gruga- eine*n
Gärtner*in
Entgeltgruppe 7 TVöD | Voll- und Teilzeit | unbefristet | Bewerbungsfrist: 03.08.2025 | Kennziffer: 2025-38-67-GT
Sie verstärken das Team Grün und Gruga bei diesen Aufgaben:
- Durchführung der Grünpflege-, Grünunterhaltungs- und Wegearbeiten auf den städtischen Grünflächen und Spielplätzen
- Mitarbeit bei der Einsatzplanung der gewerblichen Mitarbeiter*innen
- Mitwirkung bei der Überwachung und Kontrolle der Verkehrssicherungspflichten an Spielgeräten sowie Spiel- und Wegeflächen
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum*zur Gärtner*in der Fachrichtung Garten-Landschaftsbau
- Zertifikat zum qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2 ist wünschenswert bzw. die Bereitschaft, dieses zu erlangen
- Erfahrung im Umgang mit schwerem Gerät und Arbeitsmitteln
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Pflege und Entwicklung aller Produkte des öffentlichen Grüns nach gärtnerischen und ökologischen Gesichtspunkten
- Fachspezifische Kenntnisse insbesondere im Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3)
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
- Persönlichkeitskompetenz: Belastbarkeit I Entscheidungsvermögen I Gewissenhaftigkeit I Leistungsbereitschaft
- Soziale Kompetenz: Durchsetzungsfähigkeit I Konfliktfähigkeit
- Methodenkompetenz: Planungsvermögen I Überblick
Die Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts,
Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 03.08.2025 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.