Sie suchen nach einer geringfügigen Beschäftigung, sind mindestens 18 Jahre alt und möchten in Ihrer Gemeinde einen sinnvollen Beitrag leisten?
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Voraussetzung für die Tätigkeit ist der sichere Umgang mit Gartengeräten und - werkzeugen. Weiterhin sind Sie in der Lage die Arbeiten selbstständig, verlässlich und eigenverantwortlich durchzuführen.