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Umfang:

ca. 26 Wochenstunden

Befristung:

unbefristet

Vergütung:

nach TVöD

Beginn:

schnellstmöglich

Bewerbungsfrist:

20.07.2025

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Weitere Informationen:

Herr Beck
Personalabteilung 06541/708-247

Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage www.vgtt.de.

Wir brauchen Verstärkung und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Schulsekretär/in (m/w/d)

für die Grundschule Kröv und die Grundschule Alftal.

Die Besetzung kann für beide Schulen erfolgen oder alternativ für jede Schule getrennt mit ca. 14 Stunden in der Grundschule Alftal und ca. 12 Stunden in der Grundschule Kröv.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

  • allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeit, insbes. Führung von Karteien und Verzeichnissen
  • Korrespondenz/Schreibarbeiten und Aktenführung
  • Schulbuchausleihe
  • Beschaffungen
  • Rechnungswesen
  • Statistiken

Wir erwarten von Ihnen:

  • abgeschlossene Ausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich
  • gute Kenntnisse im Sekretariats- oder Verwaltungsbereich
  • gute Kenntnisse im Umgang mit EDV einschl. der Standardsoftware (insbes. Word und Excel)
  • kooperatives Verhalten sowie freundlicher Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern
  • Organisationsfähigkeit, Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit
  • Belastbarkeit sowie angemessener Umgang mit Konfliktsituationen
  • gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen

Was wir Ihnen bieten:

  • interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeitsfelder
  • eine leistungsgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) inkl. einer betrieblichen Altersversorgung
  • Möglichkeiten zur persönlichen Weiterbildung durch vielfältiges Fort- und Weiterbildungsangebot
  • betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Fahrrad-Leasing)

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

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