Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.