Für den Fachbereich Ordnung ist im Fachteam Ordnung/Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in Vollzeit zu besetzen in der
- Entgeltgruppe 9 c TVöD –
- Besoldungsgruppe A 10 NBesG -
Die Stadtverwaltung Gifhorn bietet attraktive und zukunftssichere Arbeitsplätze, auf denen Sie Verantwortung für das Leben der rund 44.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt übernehmen. Durch die vielfältigen Dienstleistungen der Stadtverwaltung ist es möglich, hier mit hoher Lebensqualität leben, lernen und arbeiten zu können. Am Südrand der Lüneburger Heide zwischen den Großstädten Wolfsburg, Braunschweig und Hannover gelegen, bietet die Stadt Gifhorn eine exzellente infrastrukturelle Anbindung. Es ist ein breites Betreuungsangebot im Kita- und Schulbereich vorhanden sowie zahlreiche Freizeit-, Vereins- und Kulturangebote in Gifhorn und Umgebung.
• Bestattungen von Amtswegen als ordnungsbehördliche Maßnahme
• Anordnung und Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen jeglicher Art, ins-besondere nach dem niedersächsischen Polizei-und Ordnungsgesetz und den Stra-ßenverkehrsgesetzen aber auch nach den kommunalen Satzungen
• Versammlungsrecht
• Erstellung und Aktualisierung von Satzungen und Verordnungen in den Bereichen Ordnung und Verkehr
• erfolgreich absolvierte Angestelltenprüfung II bzw. Verwaltungsfachwirt/-in, Befähi-gung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Allgemeine Dienste oder Abschluss in einem akkreditierten Studiengang der Fachrichtung Verwaltungswissenschaften
• rasche Auffassungsgabe verbunden mit einem umfassenden Denk- und Urteilsvermögen
• serviceorientiertes und sicheres Auftreten sowie gute Team- und Durchsetzungsfähigkeit
• gute und sichere Ausdrucksweise in Wort und Schrift
• Bereitschaft, insbesondere für Fragen der ordnungsbehördlichen Maßnahmen auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit eingesetzt werden zu können (z. B. Großveranstaltungen)
• eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit, die Stelle kann auch teilzeitgeeignet sein, wenn passende Arbeitszeitmodelle vor-und nachmittags vorhanden sind
• eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 c TVöD, tarifliche Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 10 NBesG möglich
• moderne Arbeitsplätze und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
• ein flexibles Arbeitszeitmodell
• die Möglichkeit des anteiligen mobilen Arbeitens
• arbeitgeberseits geförderte Möglichkeit des E-Bike-Leasings im Rahmen von Entgeltumwandlung, Zuschuss zum Deutschlandticket als Job-Ticket
• weil uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt, bieten wir Ihnen ein Gesundheitsmanagement
• in regelmäßigen Mitarbeitergesprächen ist uns die Anerkennung jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters wichtig
Sie erkennen sich in dieser Beschreibung vollständig wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit dem Kennwort 2025-32-02 bis spätestens zum 19.06.2025. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, sich komfortabel gleich online zu bewerben.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder Gleichzustellenden werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt Gifhorn strebt in allen Be-reichen und Positionen den Abbau von Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes an.