Bauamtsleiter/in
Bauamtsleiter/in
Die Stelle beinhaltet insbesondere folgende Aufgabengebiete:
- Bauamtsleitung mit den Sachgebieten Hoch- und Tiefbau, Dorferneuerung, Gewässerunterhaltung, Städtischer Bauhof, Grünflächen, Straßenbeleuchtung,
- Planung und Vollzug des öffentlichen Baurechts einschließlich Bauleitplanung/Bauplanungsrecht, Vergaberecht HOAI,
- Städtebauförderungsmaßnahmen/ISEK-Planung/Erschließungs-und Beitragsrecht, Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, Architektenverträge,
- Kommunaler Hochbau,
- Sitzungsdienst in Kommunalen Gremien (Stadtrat, Bauausschuss etc.) und Mitwirkung bei Bürgerveranstaltungen,
- Verantwortliche Zuarbeiten zu den Haushalts-und Investitionsplänen.
Wir erwarten:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurswesen oder vergleichbares Studium,
- Fundierte Fachkenntnisse im Planungs-, Bau- und Verwaltungsrecht,
- Fundierte Kenntnisse vergaberechtlicher Bestimmungen,
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit,
- Eigenverantwortliches, unternehmerisches und zielorientiertes Handeln, konzeptionelle Denkweise,
- Ausgeprägte soziale Kompetenz, Konfliktlösungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen,
- Sicheres Auftreten und Überzeugungskraft, Führungskompetenz,
- Sicherer Umgang mit standarisierten MS-Office-Programmen sowie Kenntnisse in Fachprogrammen GIS (wünschenswert),
- Pkw-Führerschein.
Wir bieten:
- eine vielseitige, selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten Team,
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD),
Bitten senden Sie Ihre vollständige, aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, lückenloser Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs, Zeugniskopien (insbesondere Schul-, Abschluss- und qualifizierten Arbeitszeugnisse) sowie ggf. Zertifikaten bis zum 12.10.2026 an die Stadt Schleiz, Personalamt, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz. Eine Bewerbung per E-Mail ist möglich (treiter@schleiz.de). Bewerbungen, welche unvollständig sind, finden keine Berücksichtigung. Eine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung gemäß Datenschutzrichtlinien. Auslagen für eventuelle Vorstellungsgespräche/Reisekosten werden nicht erstattet.