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Umfang:

39 h / Woche

Befristung:

unbefristet

Vergütung:

BezTV Wald

Beginn:

ab sofort

Bewerbungsfrist:

27.09.2024

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Weitere Auskünfte über die ausgeschriebene Stelle erhalten Sie beim Revierleiter Herrn Tobias Langer.

Weitere Informationen:

Herr Tobias Langer
Revierleitung +49 175 1864567

Weitere Infos finden Sie unter www.vgtt.de

Die Stadt Traben-Trarbach sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt für den städtischen Forstbetrieb eine/n dynamische/n, innovative/n und motivierte/n Mitarbeiter/in als

Forstwirt (m/w/d)

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

  • Mitwirkung bei allen im Kommunalwald anfallenden Betriebsarbeiten
  • Motormanuelle Holzernte
  • Jungbestandspflege und Wertastung
  • Wiederaufforstung und Kultursicherung
  • Durchführung von Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen
  • Waldwegeunterhaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Wir erwarten von Ihnen:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Forstwirt oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit
  • Höhentauglichkeit
  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Eine selbständige, eigenverantwortliche und sorgfältige Arbeitsweise
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert BE)
  • Motorsägenbedienberechtigung AS Baum I + II
  • Bereitschaft zur Fortbildung wird vorausgesetzt

Was wir Ihnen bieten:

  • Mitarbeit in einem motivierten und aufgeschlossenen Team
  • Eine unbefristete Voll- oder Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach Tarifvertrag
  • „BezTV-W RP“, Entgeltgruppe 5 TVöD.
  • Eine leistungsorientierte Bezahlung und entsprechende Zulage
  • Fachbezogene Aus- und Fortbildungen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.

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