Die Stadt Zülpich stellt ab dem nächst möglichen Zeitpunkt
im Baubetriebshof der Stadt Zülpich ein. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit (39 Std./Woche) zu besetzen.
Wir bieten ein kreatives und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in der Römerstadt Zülpich. Die Stadt Zülpich zählt rund 21.500 Einwohner. Am Rande der Eifel und inmitten des Städtedreiecks Köln-Bonn-Aachen ist ihre Lage verkehrsgünstig und landschaftlich reizvoll zugleich. Zülpich ist eine Kleinstadt, die die Idylle von gestern mit den Vorzügen des modernen Lebens verbindet.
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Gärtnerin/zum Gärtner mit der Fachrichtung Landschaftsgärtnerei bzw. Gärtner/in mit gleichwertiger Qualifikation
Das ist uns noch wichtig:
Wesentliche Informationen
Kennziffer S08-2025
Arbeitszeit: Vollzeit/39 Std.
Unbefristet
Vergütung: bis E6 TVöD
Besetzungsstart: ab sofort
Bewerbungsfrist: 04.05.2025
Die Einstellung erfolgt unbefristet und in Vollzeit.
Die Stelle ist, unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen, bewertet bis nach Entgeltgruppe 6 TVöD. Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich gerne an Herrn Franzen unter der Telefonnummer 02252/52272.
Nähere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erteilt Ihnen gerne Frau Schiffmann-Schwigon unter der Telefonnummer 02252/52217.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen wird bis zum
04.05.2025
unter der Angabe der Kennziffer S08-2025 erbeten an:
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Personalabteilung
Markt 21
53909 Zülpich
oder gerne auch per E-Mail an: bewerbung@stadt-zuelpich.de.
Wir bitten Sie, sich bevorzugt per Mail oder direkt online, über die Website der Stadt Zülpich, https://www.zuelpich.de, zu bewerben.
Bewerbungen per E-Mail werden ausschließlich in einer pdf-Datei erbeten.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach dessen Abschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Die einschlägigen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, des Sozialgesetzbuch IX sowie weitere einschlägige Vorschriften finden bei der Auswahlentscheidung Anwendung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!