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"Die Architektur ist die öffentlichste aller Künste, denn man kann sich ihr nicht entziehen.“
Richard von Weizsäcker

Trauen Sie sich! Die Große Kreisstadt Bautzen sucht Menschen mit Engagement, Herzblut und Expertise. Gemeinsam mit circa 500 Beschäftigten arbeiten Sie aktiv für die Verwaltung einer der familienfreundlichsten Mittelstädte Deutschlands.

Stellen Sie sich der Herausforderung und bewerben Sie sich auf die Stelle als

Abteilungsleitung Stadtplanung (m/w/d)
(Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA)

und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt - zunächst befristet für die Dauer der Führung auf Probe - bei erfolgreicher Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der o. g. Tätigkeit - Teil der Bautzener Stadtverwaltung, in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Zu Ihren Aufgaben zählen dabei:

  • Leitung der Abteilung Stadtplanung
    • fachliche, personelle, organisatorische und finanzwirtschaftliche Leitung der Abteilung mit den Aufgabenfeldern Stadt- und Bauleitplanung,
    • Steuerung, Priorisierung und Verteilung der Aufgaben unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbeschreibungen, Qualifikation, Arbeitszeitanteile und verfügbaren Kapazitäten der Mitarbeitenden.
    • Sicherstellung abgestimmter Arbeitsabläufe, klarer Zuständigkeiten, funktionierender Vertretungsregelungen sowie einer termin- und qualitätsgerechten Aufgabenerledigung
    • Fachliche Anleitung und Kontrolle der Mitarbeitenden sowie Entscheidung bei schwierigen Einzelfällen und Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung,
    • Führung und Entwicklung der Mitarbeitenden, insbesondere durch regelmäßige Dienst- und Arbeitsbesprechungen, Feedback, Einarbeitung, Fortbildungsplanung und Konfliktklärung,
    • Koordination der Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten, Behörden, Vorhabenträgern und externen Planungsbüros sowie Vertretung der Abteilung nach innen, außen und in politischen Gremien,
    • Regelmäßiger Abgleich der tatsächlichen wahrgenommenen Aufgaben mit den Arbeitsplatzbeschreibungen und Veranlassung notwendiger Fortschreibungen bei veränderten Aufgaben oder Organisationsstrukturen
  • Bauleitplanung - Wahrnehmung der Planungshoheit der Stadt Bautzen und der aus gemäß BauGB Aufgaben im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
  • Bearbeitung von besonderen Fällen der Gehölzschutzsatzung, der Hausnummernvergabe und des Friedhofswesen
  • Städtebauliche Planung und Vertragsentwickelung
  • Sicherung der Bauleitplanung

Das bringen Sie mit:

Qualifikation

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH), Bachelor) der Fachrichtungen
    • Stadt- und Regional-/Raumplanung oder
    • Landschaftsarchitektur oder
    • Architektur mit einschlägiger planerischer Vertiefung oder
    • Bauingenieurwesen mit einschlägiger planerischer Vertiefung oder
    • vergleichbare ingenieurwissenschaftliche, planungsbezogene Fachrichtung

Expertise

  • Kenntnisse in der Führung von Mitarbeitern,
  • mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Stadtplanung,
  • Kenntnisse im Umwelt- und Naturschutzrecht, Denkmalrecht, Bau- und Vergaberecht,
  • Kenntnisse im Haushaltsrecht (Schwerpunkt kommunale doppischer Haushaltführung)

Kompetenz & Persönlichkeit

  • hohe Belastbarkeit und großes Durchsetzungsvermögen,
  • Fähigkeit zur Bewältigung besonders komplexer Aufgabengebiete und miteinandergreifenden Arbeitsabläufen,
  • hohe Eigeninitiative und Eigenverantwortung,
  • Fähigkeit zur Teamarbeit und
  • Talent zum Umgang mit Ressourcendruck und finanziellen Auswirkungen

Wir überzeugen Sie mit:

  • attraktiven Aufgaben in einem vielfältigen und interessanten Tätigkeitsfeld
  • leistungsgerechter Vergütung nach TVöD (VKA) mit betrieblicher Altersvorsorge, Jahressonderzahlung und vermögenswirksamen Leistungen
  • jährlich 30 Tage Erholungsurlaub (bei einer 5-Tage-Woche), 24.12. und 31.12. arbeitsfrei
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Gleitzeit
  • individuellen Fortbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung
  • einem betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • der Möglichkeit der mobilen Arbeit nach aktueller Dienstvereinbarung
  • Fahrradleasing