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Stellenausschreibung


Schiedsperson der Gemeinde Falkenstein/Harz

ehrenamtliche Tätigkeit

Die Stadt Falkenstein/Harz ist eine Kommunalverwaltung mit einer Gesamtfläche von ca. 102 Quadratkilometern und einer Einwohnerzahl von ca. 5000 Personen. Sie entstand im Jahr 2002 aus dem Zusammenschluss von sieben ehemals eigenständigen Gemeinden. Ihr Zuständigkeitsbereich bezieht sich auf das Gebiet des öffentlichen Rechts.

In privatrechtlichen Belangen kann die Schiedsstelle der Stadt Falkenstein/Harz ein Ansprechpartner sein. Sie wird durch ehrenamtliche Schiedspersonen geführt und ist für die Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten zuständig, so gehört die gütliche Beilegung von Strafsachen und bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten in gesetzlich bestimmten Fällen zu ihren Aufgaben.

Zur Unterstützung der Schiedsstelle werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei ehrenamtliche Stellen, Vorsitz und Stellvertretung für die Dauer von fünf Jahren ab dem 27.04.2026 gesucht.

Was erwartet Sie?

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Das heißt:

  • Führen von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren in Strafsachen
  • Führen von Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage
  • Erledigung der Kassengeschäfte und Kostenrechnungen nach Gesetz

Eine Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Leitung des Amtsgerichts in das Amt berufen und verpflichtet.

Änderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.

Was sollten Sie mitbringen?

zwingende Voraussetzungen:

  • Besitz des Wahlrechtes
  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Wohnhaft im Schiedsstellenbezirk
  • Vorliegen der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Voraussetzungen nach § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG)

Wünschenswert:

  • Schreibgewandheit
  • ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören
  • Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung

Was bieten wir Ihnen?

  • hinreichende Ausbildung durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS)
  • moderne Grundausstattung
  • Abgeltung der Sachkosten gemäß §§8 und 12 SchStG

Bewerbungsverfahren

Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson für die Stadt Falkenstein/Harz, senden Sie bitte Ihre Interessenbekundung bis zum 30.06.2025 über das Bewerberportal an die Stadt Falkenstein/Harz.

Ihre Bewerbungsunterlagen sollten folgende Angaben zu Ihrer Person enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen (ggf. Geburtsname),
  • Ihr Geburtsdatum und Geburtsort,
  • Ihre Anschrift,
  • Ihren gegenwärtigen Beruf sowie
  • eine kurze Schilderung Ihres bisherigen Werdegangs.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

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