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Die Stadt Willich (ca. 51.000 Einwohnende) ist eine aufstrebende Stadt im Kreis Viersen, mit attraktivem Bildungs- und Freizeitangebot. Wir, das Team der Stadtverwaltung Willich, sind rund 1.000 Mitarbeitende. In insgesamt 4 Fachbereichen setzen wir uns gemeinsam für die Stadt Willich und ihre Bürgerinnen und Bürger ein. Im Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung besetzen wir zum 01.08.2025 eine Stelle als

Sachbearbeitung Allgemeine Ordnung (m, w, d)

Umfang

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 9c / A10

Beginn

01.08.2025

Aufgabenbereich

  • Anwendung des Allgemeinen Ordnungsrechts mit dem Schwerpunkt Landes-Hunde-Gesetz NRW
  • Antragsbearbeitung inkl. Beratung
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Erlass von Ordnungsverfügungen und Leistungsbescheiden
  • Koordination der Ausbildung im Geschäftsbereich
  • Mitarbeit in der Erstellung und Aktualisierung von Ortsrecht
  • Mitarbeit in der Pflege der Internetdarstellung des Geschäftsbereiches
  • Teilnahme an Schwerpunktkontrollen im Außendienst an einzelnen Tagen

Das bringen Sie mit

Das bringen Sie mit:

  • Sicherheit in der Anwendung von Gesetzen und Interesse am Arbeiten mit Gesetzen
  • Teamfähigkeit
  • Bürgerfreundliches Verhalten
  • Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • Flexibilität in Bezug auf eine anlassbezogene Fallbearbeitung bei besonderer Dringlichkeit
  • Souveräner Umgang mit den gängigen kommunalen EDV Anwendungen
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft der Ordnungsbehörde
  • Erfahrung im Aufgabengebiet Ordnungsrecht (wünschenswert)

Zulassungsvoraussetzung ist der Verwaltungslehrgang II (ehemals 2. Angestelltenprüfung) bzw. die Befähigung für die 2. Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes, 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst).

Was noch wichtig ist

Die Eingruppierung erfolgt voraussichtlich nach Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) bzw. Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA), sofern im Tarifbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden bzw. im Beamtenbereich die beamtenrechtlichen Bestimmungen dies zulassen.

Teilzeit im Rahmen von Jobsharing ist grundsätzlich möglich. Bitte beschreiben Sie in der Bewerbung Ihre eigenen zeitlichen Vorstellungen möglichst ausführlich. Gemeinschaftliche Teilzeitbewerbungen sind ebenso erwünscht.

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