Der Landkreis Gifhorn ist mit ca. 900 Mitarbeitenden ein großer und serviceorientierter Arbeitgeber. Er nimmt vielseitige und anspruchsvolle Aufgaben u.a. in den Bereichen Jugend und Soziales, Bauen und Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gesundheit und Bildung wahr, um das Zusammenleben von rund 180.600 Einwohnerinnen und Einwohnern zu gestalten.
Für die Abteilung 5.2 - Leistungen zum Lebensunterhalt im Fachbereich Soziales suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder Teilzeit Ihre Unterstützung im Aufgabengebiet
Sachbearbeitung ambulante Leistungen nach SGB XII
nach Entgeltgruppe 9c TVöD.
Aufgabenschwerpunkte:
- Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen und Gewährung von Leistungen einschl. Kostenerstattungen
- nach dem 3. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt),
- nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- nach dem 5. Kapitel des SGB XII (Hilfen zur Gesundheit) und
- nach dem 9. Kapitel des SGB XII (Hilfe in anderen Lebenslagen)
- Aufhebung und Rückforderung von Leistungen für die Vergangenheit
- Kürzung, Aufrechnung und/oder Erstattung von zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe, Prüfung von Sozialhilfemissbrauch
- Abschließende Entscheidung einschl. der EDV-Verarbeitung/Datenerfassung nach LÄMMkom Lissa mit Berechnung, Bescheiderteilung und Zahlungsbarmachung
- Kontrolle von laufenden statistische Erhebungen
- Prüfung von Abhilfen und Stellungnahmen bei Widersprüchen und Beschwerden
- Kundenkontakt durch persönliche und telefonische Beratungsgespräche nach Terminvergabe
- hausinterne Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst und anderen Leistungsabteilungen, um jeder/jedem Kundin/Kunden (m/w/d) bestmögliche Hilfestellungen geben zu können
Wir erwarten:
- erfolgreicher Abschluss des II. Angestelltenlehrganges (Fachrichtung Kommunalverwaltung),
- Bachelorabschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung, z. B. Bachelor of Arts – Allgemeine/öffentliche Verwaltung
- oder Bachelor-/Diplomabschluss (FH) eines verwaltungs-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studienganges
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- ruhiges und souveränes Auftreten und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- soziale Sensibilität und eine wertschätzende Haltung
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Freude und Souveränität im Umgang mit Menschen
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- sicherer Umgang mit den Microsoft-Office Standardanwendungen
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, einen Privat-PKW für dienstliche Zwecke gegen Entschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) einzusetzen
Vorteilhaft sind darüber hinaus gute Kenntnisse im Bereich des sozialen Leistungsrechts sowie Verwaltungserfahrung.
Wir bieten:
- mehrere unbefristete Voll- und Teilzeitbeschäftigungen (100 % entsprechen derzeit 39 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- sichere Bezahlung nach Entgeltgruppe 9c TVöD mit individueller Stufenzuordnung entsprechend der jeweiligen Vorerfahrungen, zuzüglich Jahressonderzahlung
- betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte und vermögenswirksame Leistungen
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleichzeitrahmen von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (derzeit 19,5 Wochenstunden)
- leistungsorientierte Bezahlung durch jährliche, individuelle Zielvereinbarungen
- fachliche und persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch interne und externe Fortbildungen
- betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Evermood und gesundheitsfördernde Angebote)
- 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- Fahrradleasing und Angebote für Mitarbeitende „Corporate Benefits“
- Zuschuss zum D-Jobticket
- Firmenfitness (Movearound)
Hinweise:
Der Landkreis Gifhorn ist bestrebt, bestehende Unterrepräsentanzen der Geschlechter abzubauen und wird dies bei der Personalauswahl berücksichtigen.
Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.