Wir sind Hessens Hochschule für Musik, Theater, Tanz und deren Wissenschaften und bilden Studierende für künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Berufe aus.
Wir suchen kreative und engagierte Menschen, die sich aktiv mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und Ideen in unser internationales Hochschul-Team einbringen.
Im Fachbereich 1 ist zum 01.04.2027 eine
(50% im Angestelltenverhältnis)
Kennziffer P2026-004
zu besetzen.
Das Deputat beträgt 9 Semesterwochenstunden, Besoldungsgruppe W2 HBesG.
Die Studiengänge der Künstlerische Ausbildung Musik (KAM) an der HfMDK eröffnen den Studierenden vielfältige berufliche Perspektiven in künstlerischen und pädagogischen Arbeitsfeldern. Einen eigenen Schwerpunkt bildet der Bereich Instrumentalpädagogik, in dem künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Anteile gleichgewichtet sind. Im Masterstudiengang Instrumentalpädagogik vertiefen und spezialisieren die Studierenden ihre Kompetenzen. In diesem Kontext baut die HfMDK den Bereich Elementare Musikpädagogik weiter aus. Sie richtet eine Stiftungsprofessur ein, maßgeblich gefördert durch die Stiftung CITOYEN und die Pro Civibus Stiftung.
Gesucht wird eine herausragende Persönlichkeit, die auf Grundlage eigener Lehrerfahrungen und innovativer Konzeptentwicklungen das Fach, auch in seiner Beziehung zur Instrumentalpädagogik, weiterentwickelt sowie in der Breite der adressierten Altersgruppen erfolgreich unterrichtet. Sie vernetzt das Fach eng mit den weiteren pädagogischen Studiengängen der Hochschule und dem Berufsfeld und greift dabei auch Erfahrungen sowie Netzwerke der Stiftung CITOYEN mit Sitz in Frankfurt auf.
Mit der Bewerbung ist ein Lehrkonzeptpapier zur Kompetenzvermittlung und zukunftsorientierten Entwicklung des Faches in einem Umfang von 8.000 bis 10.000 Zeichen (inklusive Lehrzeichen) einzureichen.
Die geeignetsten Bewerber*innen werden zu einer Lehrprobe und Anhörung eingeladen, die voraussichtlich im Oktober 2026 stattfinden.
Die HfMDK legt Wert auf Vielfalt und Toleranz und fördert die Gleichberechtigung aller Geschlechter. Wir unterstützen unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerbungen von Frauen mit entsprechenden Qualifikationen sind ausdrücklich erwünscht.
Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 67 und 68 des Hessischen Hochschulgesetzes. Die Stiftungsprofessur ist zunächst befristet auf fünf Jahre und erfolgt in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis.