Die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt


eine Verwaltungskraft für das Sachgebiet Ordnung, Sport & Kultur (m/w/d)

unbefristet Vollzeit EG 6 TVöD

ZU IHREN WESENTLICHEN AUFGABEN GEHÖREN:

  • Bearbeitung von Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen
  • Erteilung von Gewerbeauskünften
  • Bearbeitung von Anträgen auf Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
  • Zuarbeit in den Bereichen Feuerwehr, Sport- und Kulturamt
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs im Innendienst
  • Verwaltung des Auftrags- und Meldemanagements
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft der örtlichen Ordnungsbehörde

SIE BRINGEN MIT:

  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r
  • oder erfolgreich absolvierter Verwaltungslehrgang I für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst
  • oder abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem anderen, für die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben förderlichen Beruf (z. B. Justizfachangestellte*r, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, kaufmännische Ausbildung)
  • gute Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie sicherer Umgang mit Rechtsvorschriften
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, deeskalierendes Verhalten, souveränes Auftreten, Durchsetzungsfähigkeit und Diskretion
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
  • sichere Anwendungskenntnisse in Office-Standardanwendungen, und die Bereitschaft sich in fachspezifische Programme einzuarbeiten
  • Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen; idealerweise Bereitschaft zur Nutzung eines Dienstfahrrads
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung


Änderungen und Erweiterungen des Aufgabenbereichs bleiben vorbehalten.

WIR BIETEN IHNEN:

  • regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen
  • 30 Tage Urlaub sowie Heiligabend und Silvester dienstfrei
  • tarifliches Entgelt zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung
  • gute berufliche Perspektive
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Einzahlung in die Rheinische Zusatzversorgungskasse
  • hybride Arbeitsmöglichkeiten grundsätzlich möglich

ALLGEMEINE HINWEISE:

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW und die Bestimmungen des SGB IX finden Berücksichtigung.

Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen können leider nicht erstattet werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Ausbildungsnachweis) bis zum 25.06.2026 vorzugsweise über das Web-Formular.

Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenausschreibungs- und Besetzungsverfahrens. Rechtsgrundlage hierfür sind die EU Datenschutzgrundverordnung und das Landesdatenschutzgesetz NRW