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Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden vornehmlich zum 1. April 2027

Brandmeister-Anwärter/ Anwärterinnen (m/w/d)

für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 im Feuerwehrdienst eingestellt.

Der Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst ist Teil der Stadtverwaltung Schwerin und zeichnet sich durch moderne Arbeitsbedingungen aus. Hierzu zählen neben einem modernen Fuhrpark und hochwertiger persönlicher Schutzausrüstung unter anderem auch die persönliche Weiterentwicklung nach einem Personalentwicklungskonzept, sowie eine attraktive betriebliche Gesundheitsförderung. Im Fachdienst wird ein moderner und kooperativer Führungsstil gelebt, wobei alle Bediensteten zur Weiterentwicklung des Fachdienstes beitragen. Mit über 200 Mitarbeitenden leistet der Fachdienst die gesamte Breite der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr inklusive der Berufsfeuerwehr, fünf freiwilligen Feuerwehren, dem Rettungsdienst, dem Katastrophenschutz, einer Rettungsdienstschule sowie der Integrierten Leitstelle für die gesamte Region Westmecklenburg.


Ausbildungsinhalte:

Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst 18 Monate und wird u.a. in den Berufsfeuerwehren Schwerin und Rostock, in der Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin und im Rahmen von Praktika in anderen Ausbildungseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern durchgeführt.

Die spätere Verwendung erfolgt im Rettungsdienst, in der Brandbekämpfung, in der technischen Hilfeleistung oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM).

Es wird eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst angestrebt. 

Was du mitbringst:

In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des Feuerwehrdienstes kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt – und
  2. den Erwerb der mittleren Reife nachweist oder die Berufsreife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsbildung erlangt hat oder die Berufsreife erlangt und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis von mindestens zwei Jahren abgeschlossen hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist – und
  3. am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist – und
  4. eine für den Feuerwehrdienst geeignete Gesellenprüfung gem. § 31 Handwerksordnung oder eine Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Berufsbildungsgesetz oder eine staatliche Prüfung im Sinne des § 5 Notfallsanitätergesetz oder eine abgeschlossene Spezialausbildung, über deren Anerkennung die oberste Dienstbehörde entscheidet, nachweist – und
  5. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  6. im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist – und
  7. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
  8. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage abgefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  9. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert. 

Die unter Nummer 3 genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber und Inhaberinnen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes (mindestens 12 Jahre Dienstzeitnachweis). 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung geht ein mehrstufiges Auswahlverfahren voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

  • sportlich-praktischer Auswahltest: vorr. 26. September 2026
  • theoretische Eignungsüberprüfung (online): Ende September - Mitte Oktober 2026
  • Vorstellungsgespräche: Anfang November 2026

Informationen zum Sporttest sind auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung zu finden.
Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

  • aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
  • aktueller lückenloser Lebenslauf
  • Kopie Schulabschlusszeugnis
  • Kopie Gesellen- oder Facharbeiterbrief, Prüfungszeugnis
  • Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • Kopie Führerschein (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)
  • Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)
  • ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.

Auf einen Blick:

Bewerbungsfrist:

21.08.2026

Beginn:

01.04.2027
Ansprechpersonen: Telefon

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung:

Frau Pagel, 0385 545-1224


Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst:

Herr Krohn, 0385 5000-314

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