Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der UKH sind alle Angestellten des öffentlichen Dienstes in Hessen sowie Kinder in Tageseinrichtungen, Schulkinder, Studierende und ehrenamtlich Tätige unfallversichert. Wichtige Aufgaben der UKH sind u. a. die Verhütung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten und die Feststellung von Leistungen nach Versicherungsfällen.
Die Stelle wird mit EG 6 TVöD (VKA) vergütet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Die Probezeit beträgt sechs Monate.
Diese Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt werden kann.
Die Unfallkasse Hessen unterstützt die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und setzt sich besonders für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden deshalb ausdrücklich begrüßt.
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