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Die Senatorin für Kinder und Bildung bietet die berufsbegleitende Ausbildung als Lehrkraft im Rahmen des Seiteneinstiegs B an. Es werden zwei Stellen schulspezifisch an einer berufsbildenden Schule zum 01.08.2025 ausgeschrieben:

Lehrkräfte (w/m/d) in Ausbildung (Seiteneinstieg B) in der Fachrichtung Sonderpädagogik

mit beliebigen Zweitfach - befristet für 24 Monate in Vollzeit - an der Wilhelm Wagenfeld Schule.

Neben dem grundständigen Referendariat bietet das Bremer Ausbildungs- und Qualifizierungssystem gegenwärtig die Seiteneinstieg A und B an. Der berufsbegleitende Seiteneinstieg B bietet Menschen mit einem Masterabschluss und beruflichen Erfahrungen eine pädagogische Qualifizierung parallel zur unmittelbar beginnenden Unterrichtstätigkeit an.

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Tarifvertrag der Länder).

Nach erfolgreichen Abschluss der Berufsbegleitenden Ausbildung erfolgt die Übernahme in eine unbefristete Beschäftigung als Lehrerin/Lehrer (w/m/d). Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann nach dem erfolgreichen Abschluss eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen.

Arbeitsplatzbeschreibung:

Die Wilhelm Wagenfeld Schule ist eine berufsbildende Schule für Gestaltung. Sie umfasst die Bereiche Design und Medien sowie Körperpflege. Neben ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen und der Werkschule werden ebenfalls Bildungsgänge, die zur Hochschulberechtigung führen, angeboten.

Der unterrichtliche Einsatz erfolgt als Lehrkraft in den beiden Ausbildungsfächern entsprechend des Einsatzplanes. Die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung ist verpflichtend und dauert in Vollzeit 2 Jahre. Während dieser Zeit werden Sie für die Seminare am Landesinstitut für Schule (LiS) freigestellt.

Voraussetzungen:

Bewerben können sich an der Ausbildung des Lehrberufes Interessierte (w/m/d):

  • die ein Studium einer wissenschaftlichen Hochschule in der Fachrichtung Sonderpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Inklusive Pädagogik oder vergleichbaren Studiengang mit einem Diplom, Master oder Magister abgeschlossen haben,
    • aus deren Zwischen- und Abschlusszeugnissen sowohl die berufliche Fachrichtung als auch ein zweites Unterrichtsfach nach bremischen Fächerkatalog benotet ableiten lassen und
  • die eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nach Abschluss des Hochschulstudiums in der Regeln im studierten Berufsfeld nachweisen können.

Für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit sind die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau C2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen, sofern der Studienabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde.

Für Interessierte (w/m/d) mit einem Diplom-, Magister- oder Masterabschluss einer Fachhochschule kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Zulassung zum Auswahlverfahren für den Seiteneinstieg B erfolgen. Hierzu sind im Rahmen eines Kompetenzfeststellungsverfahren alle -über Fort-, Weiterbildung oder berufliche Erfahrungen- erworbenen Kompetenzen darzustellen und nachzuweisen.

Von einer Bewerbung ausgeschlossen ist, wer bereits eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht bestanden hat oder wer bereits eine Befähigung für ein Lehramt erworben hat.

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