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Die Stadt Preußisch Oldendorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des Teams eine

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD VKA.

Die Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere:

  • Montage-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Trinkwassernetz sowie an den dazugehörigen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Wasserzählerwechsel
  • Rufbereitschaft nach Einarbeitung
  • Winterdienst

Änderungen im Aufgabengebiet bleiben vorbehalten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Stadtgebiet Preußisch Oldendorf oder in der näheren Umgebung aufgrund der Wahrnehmung der Rufbereitschaft.

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Elektroinstallateur*in, Gas- und Wasserinstallateur*in oder vergleichbare Ausbildung
  • Führerscheinklasse B ist zwingend erforderlich, Führerscheinklasse C ist wünschenswert
  • Grundkenntnisse in den einschlägigen Regelwerken (z.B. DVGW, Arbeitssicherheit)
  • Grundkenntnisse im Umgang mit den EDV Systemen und MS Office
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und regelmäßige Rufbereitschaft
  • Verantwortungsbereitschaft/ selbstständiges Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und sorgfältige Arbeitsweise

Wir bieten:

  • Eingruppierung nach Entgeltgruppe 6 TVöD bei entsprechender Ausbildung mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes z.B. Zusatzversorgungsrente, leistungsorientierte Bezahlung
  • Unbefristete Vollzeitstelle
  • abwechslungsreiche und interessante Tätigkeiten
  • gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Stadt ist seit 2023 als familienfreundliches Unternehmen des Kreises Minden-Lübbecke zertifiziert

Allgemeine Hinweise:

Die Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Preußisch Oldendorf fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt.