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Mitarbeiter Tiergehege (m/w/d)

Umfang

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Vergütung

bis E5*

Beginn

nächstmöglich

Greiz ist eine Stadt im Südosten Thüringens. Als Kreisstadt trägt sie aufgrund ihrer besonderen Lage und ihrer zahlreichen historischen Bauten auch den Namen "Perle des Vogtlandes". Die Stadtverwaltung der Stadt Greiz hat ca. 280 Beschäftigte und Beamte, die neben den Verwaltungsbereichen u. a. in 11 kommunalen Kindertagesstätten, den beiden Museen der Schloss- und Residenzstadt Greiz, der Stadt- und Kreisbibliothek Greiz, der Vogtlandhalle und dem städtischen Bauhof eingesetzt sind.

Aufgabenbereich:

  • Tierpflege, -fütterung und -versorgung
  • Grünflächenpflege - vorrangig Grasmahd und Gehölzschnitt,
  • Futterbeschaffung und -gewinnung,
  • Reinigungsarbeiten und handwerkliche Tätigkeiten,
  • Zusammenarbeit mit Tierärzten, dem Forst und dem Veterinäramt,
  • Unterstützung bei Organisation und Durchführung von Tierentnahmen, sowie Führungen
  • Vertretung der Leitung

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur „Tierpfleger/Tierpflegerin der Fachrichtung Zoo“ oder den Sachkundenachweis „Geprüfter Werkstierpfleger / Geprüfte Werkstierpflegerin“

die Bereitschaft zum Erwerb des Sachkundenachweises „Geprüfter Werkstierpfleger / Geprüfte Werkstierpflegerin“ besitzen,

  • über den Führerschein der Klassen B und C1 oder die Bereitschaft diese/n Führerschein/e innerhalb eines Jahres zu erwerben

Sofern Sie die Bereitschaft zum Erwerb des o. g. Sachkundenachweises haben, beachten Sie bitte, dass wir nur Bewerbungen berücksichtigen können, wenn zum Zeitpunkt der Einstellung die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen zum Erwerb des Sachkundenachweises bei der IHK erfüllt sind.

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante, vielfältige und spannende Tätigkeit
  • eine Einarbeitung in das Aufgabenfeld durch ein qualifiziertes Team
  • Vergütung nach dem TVöD
  • eine jährliche leistungsorientierte Sonderzahlung
  • eine Jahressonderzahlung
  • eine attraktive betriebliche Zusatzversorgung
  • die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr
  • Möglichkeiten zur fachlichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.