Beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist am Standort Chemnitz zum 01.01.2027 eine Stelle als
im Fachbereich 4 – Soziales Entschädigungsrecht, Fachdienst 410 – Grundsatz, unbefristet in Vollzeit oder im Fachbereich 4 – Soziales Entschädigungsrecht, Fachdienst 410 - Grundsatz unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 35 Stunden/Woche zu besetzen. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 10 TVöD - AT (VKA).
Bei einer Vollzeitbeschäftigung ergibt sich daraus ein Einstiegsentgelt von 4.124,53 EUR (Stufe 1) bis 4.794,69 EUR (Stufe 3), entsprechend der Entgelttabellen TVöD-VKA, zzgl. der Jahressonderzahlung und einer möglichen Leistungsprämie. Darüber hinaus gehende Stufenzuordnungen
erfolgen im Ermessen des Arbeitgebers. Die tariflichen Regelungen des § 16 TVöD-AT (VKA) finden Anwendung.
Der Fachbereich 4 des KSV Sachsen ist im Freistaat Sachsen für die Bearbeitung des Sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV) zuständig. Wer infolge einer Gewalttat oder eines anderen schädigenden Ereignisses gesundheitliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen erleidet, ist auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Das SGB XIV schafft hierfür die rechtlichen Grundlagen und gewährleistet die Umsetzung entsprechender Unterstützungsleistungen.
Im Grundsatzbereich gestalten Sie die Rechtsanwendung des SGB XIV aktiv mit. Sie verantworten die Themenbereiche Krankenbehandlung, Leistungen zur Teilhabe, Pflege und Besondere Leistungen im Einzelfall. Damit bewegen Sie sich an den Schnittstellen des SGB XIV zum SGB V (Krankenversicherung), SGB IX (Teilhabe), SGB XI (Pflege) und SGB XII (Sozialhilfe) und bringen diese Rechtsgebiete mit dem Sozialen Entschädigungsrecht zusammen.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Fachdienstleiter Herr Reichenbächer unter Telefon 0371 577 213 zur Verfügung.