Beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist am Standort Chemnitz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
im Fachbereich 4 – Soziales Entschädigungsrecht, Fachdienst 450 – Opferentschädigung befristet in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Stunden/Woche) zu besetzen. Die Übertragung der Tätigkeit erfolgt sachgrundbefristet bis voraussichtlich 17.04.2028 zur Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG und § 21 BEEG. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 5 TVöD - V (VKA).
Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) umfasst Leistungen für Opfer von Gewalttaten sowie für Personen, die durch die Ereignisse des Zivildienstes, einer Schutzimpfung oder durch Einwirkungen der Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden. Auch Menschen, die DDR-Unrecht erlitten haben und gesundheitlich geschädigt wurden, können Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Ziel der sozialen Entschädigung ist es, gesundheitliche und wirtschaftliche Nachteile, die aus der Schädigung entstanden sind, auszugleichen. Das zuvor in vielen Einzelgesetzen geregelte Recht wurde zum 01.01.2024 reformiert und in das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) überführt.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die Fachdienstleiterin Frau Reinicke unter Telefon 0371 577-311 zur Verfügung.