Wir sind Hessens Hochschule für Musik, Theater, Tanz und deren Wissenschaften und bilden Studierende für künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Berufe aus.
Wir suchen kreative und engagierte Menschen, die sich aktiv mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und Ideen in unser internationales Hochschul-Team einbringen.
Im Fachbereich 3 ist zum 01.10.2026 eine
Kennziffer P2025-081
zu besetzen.
Beschäftigungsumfang 100 % (18 SWS), Besoldungsgruppe W3 HBesG.
An der HfMDK werden Sänger*innen umfassend und mit starkem Praxisbezug für die Berufsfelder Oper und Konzert sowie Gesangspädagogik ausgebildet.
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit herausragender gesangspädagogischer Eignung für den Hochschulbereich, die sich künstlerisch national und auch international erfolgreich in den Bereichen Musiktheater oder Konzert/Lied profiliert hat und interessiert ist, gemeinsam mit uns die Gesangsausbildung zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Gesang wird als Querschnittsfach in vielen Studiengängen der HfMDK angeboten. Wir wollen die fachbereichsübergreifende Ausrichtung stärken und dafür Vernetzung der Lehrangebote und Durchlässigkeit für alle Studierenden ausbauen, insbesondere durch hochschulinterne Kooperationen im Ensemble- und Chorbereich sowie mit den Instituten für Historische Interpretationspraxis und für Zeitgenössische Musik.
Alle Studiengänge des Fachbereichs – Gesang, Schauspiel, Tanz, Regie sowie Theater- und Orchestermanagement – gehören der Hessischen Theaterakademie an, in deren Rahmen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, schon während des Studiums praktische Berufserfahrung an den Partnerbühnen zu sammeln.
Mit der Bewerbung ist ein ausführliches Lehrkonzept auf Deutsch oder Englisch zur Kompetenzvermittlung in der Gesangsausbildung in einem Umfang von max. 10.000 Zeichen einzureichen.
Die geeignetsten Bewerber*innen werden zu einer Lehrprobe und Anhörung vor der Berufungskommission eingeladen, die voraussichtlich im Februar 2026 stattfinden.
Die HfMDK legt Wert auf Vielfalt und Toleranz und fördert die Gleichberechtigung aller Geschlechter. Wir unterstützen unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerbungen von Frauen mit entsprechenden Qualifikationen sind ausdrücklich erwünscht.
Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 67 und 68 des Hessischen Hochschulgesetzes. Die Stelle ist grundsätzlich unbefristet zu besetzen. Bei der ersten Berufung in ein Professor*innenamt erfolgt die Beschäftigung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Nach entsprechender Bewährung wird ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angestrebt.